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   BGH, 05.05.1953 - V BLw 118/52   

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BGH, 05.05.1953 - V BLw 118/52 (https://dejure.org/1953,3336)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1953 - V BLw 118/52 (https://dejure.org/1953,3336)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1953 - V BLw 118/52 (https://dejure.org/1953,3336)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 03.06.1976 - V BLw 21/75

    Feststellung der Hofeigenschaft von Grundbesitz - Bestehen eines rechtlichen

    Insbesondere ist es auch nicht angängig, auf einen solchen Fall die Vorschrift des § 24 Abs. 2 Nr. 2 LwVG entsprechend anzuwenden, denn dadurch würde die vom Gesetzgeber bewußt eingeführte Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf die im Gesetz genannten Fälle unterlaufen (vgl. auch Senatsbeschluß vom 5. Mai 1953 - V BLw 118/52 - RdL 1953, 192; Lange/Wulff, LwVG, § 24 II 3 a.E.).
  • BGH, 13.05.1965 - V BLw 10/65

    Versagung der Genehmigung zur Veräußerung durch die Kreislandwirtschaftsbehörde

    Der Bundesgerichtshof hat in dem vom Rechtsbeschwerde führer angeführten Beschluß vom 5. Mai 1953 - V BLw 118/52 (RdL 1953, 192) zu § 2 Abs. 3 der VO über die Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen (LVR) vom 15. Oktober 1948 (VOBl Britische Zone S. 313) den Standpunkt eingenommen, ein Fall der Unzulässigkeit der Beschwerde liege nicht vor, wenn das Beschwerdegericht die Zulässigkeit des Rechtsmitteln nicht in Zweifel gezogen, sondern sich in seiner Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt habe, ob das Amtsgericht mit Recht die Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung verneint habe.
  • BGH, 06.12.1960 - V BLw 11/60

    Rechtsmittel

    Die Vorschrift des § 24 Abs. 2 Nr. 2 LwVG kann auch nicht entsprechend angewandt werden, wenn es sich um die Unzulässigkeit eines beim Landwirtschaftsgericht gestellten Antrages handelt (vgl. für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Entscheidung der Landwirtschaftsbehörde zu der dem § 24 Abs. 2 Nr. 2 LwVG entsprechenden Vorschrift des § 2 Abs. 3 der Verordnung über die Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen vom 15. Oktober 1948 - LVR-VOBl BZ 313: Beschluß des Senats vom 5. Mai 1953, V BLw 118/52, RdL 1953, 192).
  • BGH, 03.05.1957 - V BLw 11/57

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat sich bereits in seiner Entscheidung vom 5. Mai 1953 (V BLw 118/52, RechtdLandw 1953, 192 = Lind-Möhr Nr. 4 zu § 2 LVR) mit der Frage befaßt, ob es zulässig sei, § 2 Abs. 3 LVR, der wörtlich in das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen übernommen worden ist, auf Fälle anzuwenden, die in dieser Vorschrift nicht angeführt seien.
  • BGH, 15.02.1979 - V BLw 16/78

    Beantragung der Löschung des Hofvermerks - Einordnung eines Vertrages als

    Insbesondere ist es auch nicht angängig, auf einen solchen Fall die genannte Vorschrift entsprechend anzuwenden, denn dadurch würde die vom Gesetzgeber bewußt eingeführte Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf die im Gesetz genannten Fälle unterlaufen (vgl. BGH Beschl. vom 5. Mai 1953, V BLw 118/52, RdL 1953, 192; BGH Beschl. vom 13. Mai 1965, V BLw 10/65, RdL 1965, 241; BGH Beschl. vom 3. Juni 1976, V BLw 21/75; Lange/Wulff, LwVG § 24 II 3 a.E.).
  • BGH, 11.11.1976 - V BLw 4/76

    Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach Reichssiedlungsgesetz -

    Insbesondere ist es auch nicht angängig, auf einen solchen Fall die Vorschrift des § 24 Abs. 2 Nr. 2 LwVG entsprechend anzuwenden, denn dadurch würde die vom Gesetzgeber bewußt eingeführte Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf die im Gesetz genannten Fälle unterlaufen (vgl. auch Senatsbeschluß vom 5. Mai 1953 - V BLw 118/52 - RdL 1953, 192; Lange/Wulff, LwVG § 24 II 3 a.E.).
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